Geschichte Teil 1 - Bei einem Brand

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Bei einem entstehenden Brand sollte von dem, der ihn zuerst gewahrte, durch die Stadt – „Feuer“ – gerufen werden. Des nachts durften sich die Nachtwächter nicht damit begnügen, die Stunden auszurufen, sie mussten vielmehr auf Feuer und Licht besonders aufmerksam sein und bei wirklich ausgebrochenem Brand „auf alle mögliche Art Lärm machen“. Die Sturmglocke musste sogleich angezogen und bis zur gänzlichen Löschung des Feuers in Absätzen fortgeläutet werden. Die Spritzenmeister und die zum Dienst an der Feuerspritze bestimmten Bürger hatten sich sogleich bei der Spritze einzufinden und dafür zu sorgen, dass sie so schnell wie möglich nach der Brandstätte gebracht wurde. Zu diesem Zwecke sollten sich in der Nähe des Spritzenhauses wohnende Pferdebesitzer mit angeschirrten Pferden einfinden. Weiter mussten zwei gesattelte Pferde bereitstehen, um im Notfall reitende Boten auch auswärts um Hilfe zu schicken. Die Maurermeister und Gesellen hatten sich nach dem Spritzenhaus zu begeben, die Feuerleiter und Feuerhacken nach der Brandstätte zu schaffen und dort deren Aufstellung zu besorgen. Die Zimmerleute gingen mit Äxten versehen, an die Brandstelle. Bei dem ersten Feuerrufe musste jeder Einwohner, der dazu fähig war, mit einer gefüllten Logel und einem Schöpflöffel, dann das weibliche Personal mit gefüllten Wasserkübeln, sich an den Brandplatz begeben. Dort waren auch Abladezuber zu Aufnahme des Wassers bereitgestellt. Das Wasser, welches die Lindenmühle betrieb, war sofort in den Altenbach zu leiten und beim Eckhardschen Garten(Betz) zu stauen. Auch der durch die Stadt laufende Bach war zu schwellen. Das Wasser aus dem Altenbach war von Fuhrleuten mit Lotten zum Brandherd zu bringen, während das des Stadtbaches mit Logeln und Kübeln geholt wurde. Die „Feuercommission“ musste besonders darauf sehen, dass soviel als möglich, Ordnung herrschte und dass sogleich die anwesenden Leute, welche mit Kübeln und Feuereimern versehen waren, in Reihen aufgestellt wurden, im die gefüllten Eimer von einer Hand zur anderen bis zum Brande und von da leer zurückzubringen. Entstand ein Brand bei Nacht, so war aus jedem Hause eine Laterne mit einem Licht zu hängen und solches bis an den Tag brennend zu halten. Nach einem Brand sah die Rechnung etwa folgendermaßen aus: Im Juli 1726 gab es im Haus von Karl Schutter Feuer, verursacht durch fahrlässiges Verhalten der Angehörigen des Juden Isaac Aaron, die an diesem Tage große Wäsche hatten. Die Sturmglocke läutete und die Bürger kamen zur Hilfe herbei. Das Dach, vielleicht mit Stroh gedeckt, brannte ab. Der Schade betrug 20 Gulden. Davon musste Aaron 15 Gulden bezahlen, die übrigen fünf die Hausbesitzer wegen des schlechten, brandgefährdeten Zustand des Anwesens. Weil er das Feuer verursacht hatte und die Sturmglocke geläutet werden musste, sollte Aaron noch zehn Gulden Strafe bezahlen. Da er aber selbst zu Schaden gekommen war, wurden ihm fünf Gulden erlassen. Soviel aus der Praxis der „guten alten Zeiten“. Wir sehen, wie sehr man darauf bedacht war, Brände schon gar nicht aufkommen zu lassen und dass bei einem doch ausgebrochenem Brande alles eingesetzt wurde, um den Schaden zu lokalisieren. Eine Feuerwehr im heutigen Sinne war damals nicht vorhanden.

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